Krankmeldung & Beurlaubung

Informationen gemäß der Ausführungsvorschrift (AV) zur Schulbesuchspflicht

Krankmeldung

‼️ Falls Ihr Kind krank ist, lassen Sie es bitte zu Hause, damit es andere Menschen nicht ansteckt. ❤️‍🩹

Wenn Ihr Kind wegen Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann, halten Sie sich bitte an diesen Ablauf:

1

Informieren Sie die Klassenleitung

  • … an jedem Krankheitstag oder falls absehbar für mehrere Tage im Voraus. Wir müssen an jedem Tag wissen, warum Ihr Kind nicht in der Schule ist.
  • … bis spätestens 7:45 Uhr
  • … über den BID-Messenger und nur in Ausnahmefällen (!) telefonisch im Sekretariat.

2 

Geben Sie ein Entschuldigungsschreiben ab

wenn Ihr Kind wieder in die Schule kommen kann. Ohne ein Entschuldigungsschreiben mit Unterschrift der Eltern fehlt Ihr Kind unentschuldigt.

Beispiel für ein Entschuldigungsschreiben:

Sehr geehrte Frau XXX,

mein Kind Name Nachname des Kindes konnte die Schule vom TT.MM.JJJJ bis zum TT.MM.JJJJ leider nicht besuchen, weil (z.B. „es krank war“).

Bitte entschuldigen Sie sein Fehlen.

Unterschrift der Eltern/Erziehungsberechtigten

Schulversäumnisanzeige beim Schulamt und Bußgeld

Ab 5 unentschuldigten Fehltagen im Schulhalbjahr ist die Schule verpflichtet, eine Schulversäumnisanzeige beim Schulamt zu stellen:

  • Das Schulamt nimmt dann Kontakt zu Ihnen auf. Gegen Sie kann ein Bußgeld verhängt werden.
  • Alle weiteren 5 Tage mit unentschuldigtem Fehlen wird eine Folgemeldung ans Schulamt geschickt.
  • Wir führen mit Ihnen Elterngespräche und müssen bei häufigem Fehlen auch prüfen, ob das Kindeswohl gefährdet ist.


6 versäumte Einzelstunden gelten als ein Fehltag.

Ab der 3. Verspätung gilt jede Verspätung als Fehlstunde. Häufige Verspätungen können also auch dazu führen, dass die Schule eine Schulversäumnisanzeige stellen muss.

‼️ Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind regelmäßig die Schule besucht. Halten Sie sich an die Regeln der Krankmeldung wie auf dieser Seite beschrieben.

😕 Falls Ihr Kind ungerne in die Schule geht (z.B. oft über Bauchschmerzen am Morgen klagt) und deshalb häufiger fehlt, sprechen Sie die Klassenleitung an und beraten Sie gemeinsam über weitere Schritte. Sie können sich auch an das bezirkliche Beratungszentrum (SIBUZ) wenden.

Beurlaubung

Sie können Ihr Kind aus wichtigen (familiären und persönlichen) Gründen vom Unterricht beurlauben lassen.

‼️ Es ist jedoch nicht erlaubt, früher in den Urlaub zu fahren oder später zurückzukehren (z.B. wegen günstiger Flüge).

Wenn Ihr Kind einer Religionsgemeinschaft angehört, hat es an festgelegten Tagen unterrichtsfrei. Diese Tage gelten nicht als Fehltage, wenn die Klassenleitung vorher informiert wurde.

So stellen Sie einen Antrag auf Beurlaubung

  • Prüfen Sie vor Antragstellung, ob Ihr Antrag genehmigt werden kann. Lesen Sie dazu die AV Schulbesuchspflicht.
  • Beantragen Sie die Beurlaubung mindestens zwei Wochen vorher schriftlich in der Schule. Legen Sie ggf. Nachweise (z.B. eine Hochzeitseinladung) bei.
  • Über Ihren Antrag entscheidet
    • die Klassenleitung (bei einer Beurlaubung von 1-3 Tagen).
    • oder die Schulleitung (mehr als 3 Tage und bei Beurlaubungen direkt vor oder nach den Ferien).


⚠️ Neu: Beurlaubungsanträge an die Schulleitung können nicht mehr formlos gestellt werden. Sie müssen über ein Formular der Schulaufsicht beantragt werden, das die Schule in Kopie an das Schulamt senden muss. Dieses Formular können Sie hier herunterladen:

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