‼️ Falls Ihr Kind krank ist, lassen Sie es bitte zu Hause, damit es andere Menschen nicht ansteckt. ❤️🩹
Wenn Ihr Kind wegen Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann, halten Sie sich bitte an diesen Ablauf:
1
2
wenn Ihr Kind wieder in die Schule kommen kann. Ohne ein Entschuldigungsschreiben mit Unterschrift der Eltern fehlt Ihr Kind unentschuldigt.
Sehr geehrte Frau XXX,
mein Kind Name Nachname des Kindes konnte die Schule vom TT.MM.JJJJ bis zum TT.MM.JJJJ leider nicht besuchen, weil (z.B. „es krank war“).
Bitte entschuldigen Sie sein Fehlen.
Unterschrift der Eltern/Erziehungsberechtigten
Ab 5 unentschuldigten Fehltagen im Schulhalbjahr ist die Schule verpflichtet, eine Schulversäumnisanzeige beim Schulamt zu stellen:
6 versäumte Einzelstunden gelten als ein Fehltag.
Ab der 3. Verspätung gilt jede Verspätung als Fehlstunde. Häufige Verspätungen können also auch dazu führen, dass die Schule eine Schulversäumnisanzeige stellen muss.
😕 Falls Ihr Kind ungerne in die Schule geht (z.B. oft über Bauchschmerzen am Morgen klagt) und deshalb häufiger fehlt, sprechen Sie die Klassenleitung an und beraten Sie gemeinsam über weitere Schritte. Sie können sich auch an das bezirkliche Beratungszentrum (SIBUZ) wenden.
Sie können Ihr Kind aus wichtigen (familiären und persönlichen) Gründen vom Unterricht beurlauben lassen.
‼️ Es ist jedoch nicht erlaubt, früher in den Urlaub zu fahren oder später zurückzukehren (z.B. wegen günstiger Flüge).
Wenn Ihr Kind einer Religionsgemeinschaft angehört, hat es an festgelegten Tagen unterrichtsfrei. Diese Tage gelten nicht als Fehltage, wenn die Klassenleitung vorher informiert wurde.
⚠️ Neu: Beurlaubungsanträge an die Schulleitung können nicht mehr formlos gestellt werden. Sie müssen über ein Formular der Schulaufsicht beantragt werden, das die Schule in Kopie an das Schulamt senden muss. Dieses Formular können Sie hier herunterladen:
Download als PDF