An der Erika-Mann-Grundschule ist die Elternvertretung selbstverständlicher Teil des demokratischen Gemeinwesens Schule. Den Rahmen hierfür setzt das Schulgesetz des Landes Berlin. Lebendig wird dieser Rahmen dadurch, dass viele Eltern aktiv mitmachen und sich aus ihrer Perspektive dafür einsetzen, dass alle Kinder gemeinsam möglichst gut an der Schule lernen können.
Die Tätigkeit als Elternvertreterin oder Elternvertreter ist eine von vielen Möglichkeiten, die Schule zu unterstützen – allerdings eine sehr wichtige. (Weitere Möglichkeiten finden Sie unter Elternbeteiligung und Eltern machen mit.) Denn gerade dann, wenn es einmal Meinungsverschiedenheiten oder Konflikte gibt, ist es wichtig, dass Elternvertreter sich um eine klare und zugleich respektvolle und zielorientierte Gesprächsführung kümmern.
Auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung kann ein Leitfaden für Elternvertrter_innen heruntergeladen werden.
In jeder Klasse werden zwei Elternvertreter_innen und nach Möglichkeit auch zwei Stellvertreter_innen gewählt. Alle Elternvertreter_innen der Schule kommen vier bis fünf Mal pro Schuljahr als „Gesamtelternvertretung“ (GEV) zusammen, zum Austausch untereinander und mit Schulleitung, eFöB-Koordination und Pädagog_innen.
Die GEV wählt auf ihrer ersten Sitzung die Elternvertreter_innen in die Gremien innerhalb der Schule:
Auf der Website der Senatsverwaltung für Bildung gibt es eine gute FAQ-Seite für Eltern, die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Elternvertretung bereithält.
Auch das Engagement über die Grenzen der Schule hinaus ist bedeutsam, um sich auf Bezirks- oder Landesebene für gute Schulen einzusetzen:
Für das Schuljahr 2023/24 gewählte Elternvertreter_innen:
Sprechen Sie uns gerne an! Sie erreichen uns per E-Mail oder können uns eine Nachricht in das Postfach „Gesamtelternvertretung“ im Schulsekretariat hinterlassen.
Am Treppenaufgang beim Sekretariat finden Sie regelmäßig aktuelle Informationen zur Arbeit der Elternvertretung und des Fördervereins.